Visa-Destinations-Prämienprogramm

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

DATUM DES INKRAFTTRETENS: 6. August 2026

DIE TEILNAHME AN DIESEM PRÄMIENPROGRAMM (NACHSTEHEND DEFINIERT) STEHT NUR PERSONEN OFFEN, DIE DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES PRÄMIENPROGRAMMS ERFÜLLEN. DIESES PRÄMIENPROGRAMM UNTERLIEGT DEN GESETZEN DER VEREINIGTEN STAATEN, SOFERN NICHT ANDERS ANGEGEBEN. Dieses Prämienprogramm wird in keiner Weise von Google LLC („Google“) gesponsert, unterstützt oder verwaltet und steht in keiner Verbindung zu Google. Sie verstehen, dass Sie Ihre Daten nicht an Google, sondern an den Sponsor und an Visa U.S.A. Inc., Visa Inc., Visa International Service Association und deren jeweilige Muttergesellschaften, Rechtsnachfolger, verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Treuhänder und Kundenfinanzinstitute (zusammen „Visa“) übermitteln. Gemäß dieser Teilnahmebedingungen werden Google und Visa gemeinsam als die „ausgeschlossenen Unternehmen“ bezeichnet. Eine Veröffentlichung dieses Prämienprogramms darf ohne Zustimmung des Sponsors nicht erfolgen. 


SPONSOR/VERWALTER: Das Visa-Destinations-Prämienprogramm (das „Prämienprogramm“) wird von My Rewards LLC mit Hauptgeschäftssitz in 201 Main Street, Suite 102, Carbondale, CO 81623 (der „Sponsor“) gesponsert und von SMT Web3, Inc. mit Hauptgeschäftssitz in 201 Main Street, Suite 102, Carbondale, CO 81623 (der „Verwalter“) verwaltet.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES PRÄMIENPROGRAMMS: DIE TEILNAHME AN DIESEM PRÄMIENPROGRAMM ERFORDERT DIE ANMELDUNG BEI VISA DESTINATIONS („Visa Destinations“) gemäß den Nutzungsbedingungen von Visa Destinations, die unter https://getsmt.link/kh7t6bzx verfügbar sind. Zur Klarstellung: Obwohl sowohl „Visa Destinations“ als auch dieses Prämienprogramm auf destinations.visa.com angeboten werden, handelt es sich bei beiden um separate Werbeaktionen mit jeweils eigenen Teilnahmebedingungen. 

Dieses Prämienprogramm ist kostenlos und steht jeder Person (der „Teilnehmer“) zur Verfügung, die Mitglied von Visa Destinations ist und außerdem (a) mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist oder (falls älter) in ihrem Wohnsitzland volljährig ist, (b) rechtlich befugt ist, diesen Teilnahmebedingungen zuzustimmen, (c) in einer Gerichtsbarkeit ansässig ist, die die Teilnahme am Prämienprogramm rechtlich zulässt, (d) nicht Einwohner der Krim, Kubas, der Volksrepublik Donezk, des Irans, der Volksrepublik Luhansk, Nordkoreas oder Syriens ist, (e) bei der Anmeldung zum Prämienprogramm korrekte Angaben macht; (f) nicht bereits Mitglied des Prämienprogramms ist (d. h. nicht bereits ein Profil im Rahmen des Prämienprogramms unter einem anderen Namen, einer anderen Adresse und/oder E-Mail-Adresse hat (maximal ein (1) Profil pro Teilnehmer) und (g) nicht zuvor aus diesem Prämienprogramm ausgeschlossen wurde. Um teilnehmen zu können, muss sich jeder Teilnehmer für das Prämienprogramm (wie nachstehend beschrieben) registrieren und alle Anforderungen dieses Absatzes erfüllen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren und unabhängige Auftragnehmer des Sponsors, des Administrators, von Visa sowie deren jeweiliger Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundener Unternehmen, Werbe- und Marketingagenturen sowie anderer am Prämienprogramm beteiligter Unternehmen (diese natürlichen und juristischen Personen werden zusammenfassend als die „am Prämienprogramm beteiligten Unternehmen“ bezeichnet). Ebenfalls ausgeschlossen sind die unmittelbaren Familienangehörigen dieser Personen (d. h. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister sowie die jeweiligen Ehepartner und Stiefverwandten der vorgenannten Personen, unabhängig von ihrem Wohnort) sowie Personen, die mit ihnen im selben Haushalt leben, unabhängig davon, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht oder nicht.  Das Prämienprogramm unterliegt allen Bundes-, Landes- und lokalen Gesetzen und Vorschriften. Dieses Prämienprogramm ist ungültig, wo es gesetzlich verboten oder eingeschränkt ist.

ZUSTIMMUNG ZU DEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Mit der Teilnahme erklärt sich ein Teilnehmer vollumfänglich und bedingungslos mit diesen Teilnahmebedingungen sowie mit den Entscheidungen und Auslegungen des Sponsors in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Prämienprogramm einverstanden. Diese sind endgültig, verbindlich und nicht anfechtbar. Das Vorstehende schließt ausdrücklich die Entscheidung des Sponsors ein, ob eine bestimmte Person für das Prämienprogramm berechtigt ist, ob bestimmte Käufe oder Aktivitäten, die nicht mit einem Kauf verbunden sind, für GEMs („GEMS“) berechtigt sind, und ob GEMS gegen Artikel im Visa-Destinations-Feed (der „Visa-Destinations-Feed“) eingelöst werden können, wie nachstehend beschrieben. Der Sponsor behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen und das Prämienprogramm von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder einzuschränken. Dies kann beispielsweise die Frage betreffen, welche Produktkäufe (sofern vorhanden) und/oder Angebote und Aktivitäten ohne Kauf für GEMS qualifiziert sind oder wie viele GEMS durch einen qualifizierten Kauf oder die Teilnahme an einem Angebot oder einer Aktivität ohne Kauf erworben werden können. Der Sponsor behält sich außerdem das Recht vor, das Prämienprogramm insgesamt einzustellen. Der Sponsor wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Teilnehmer über solche Änderungen zu informieren. Mit der Teilnahme erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass die Bekanntgabe von Änderungen dieser Teilnahmebedingungen auf der Website als angemessene und ausreichende Benachrichtigung gilt.  Die Teilnehmer sind jederzeit an die jeweils aktuelle Fassung dieser Teilnahmebedingungen (einschließlich der Datenschutzerklärung des Sponsors, abrufbar unter https://www.myrewardsllc.com/privacy, sowie der Datenschutzerklärung von Visa, abrufbar unter https://usa.visa.com/legal/privacy-policy.html) sowie an alle geltenden Gesetze gebunden. DEN TEILNEHMERN WIRD DAHER DRINGEND EMPFOHLEN, DIESE AUF DER WEBSITE VERFÜGBAREN TEILNAHMEBEDINGUNGEN REGELMÄSSIG ZU ÜBERPRÜFEN, DA SOLCHE ÄNDERUNGEN DIE RECHTE DER TEILNEHMER IM ZUSAMMENHANG MIT DER TEILNAHME AM PRÄMIENPROGRAMM BEEINFLUSSEN KÖNNEN. Die Teilnehmer dürfen diese Teilnahmebedingungen nur durch eine schriftliche Vereinbarung ändern, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Sponsors unterzeichnet wurde.

DETAILS ZUM PRÄMIENPROGRAMM UND NAVIGATION: Das Prämienprogramm bietet Teilnehmern die Möglichkeit, GEMS durch Angebote und Aktivitäten zu sammeln. Diese werden im Abschnitt „SO NEHMEN SIE TEIL“ weiter unten näher beschrieben. GEMS können über den Visa-Destinations-Feed gegen virtuelle Überraschungsboxen und digitale Geschenkkarten eingelöst werden.


GEMS-GUTHABEN: Ihr gesamtes GEMS-Guthaben wird in der oberen rechten Ecke der Website angezeigt. GEMS werden auf der Website als Edelsteinsymbol dargestellt. Die Details zum Prämienprogramm (z. B. Benachrichtigungs- und Profileinstellungen) können Sie jederzeit aufrufen, indem Sie auf Ihren Avatar in der oberen rechten Ecke der Website klicken.


VISA-DESTINATIONS-FEED: Im Visa-Destinations-Feed, der über die Registerkarte „ALLE STANDORTE“ auf der Startseite der Website aufrufbar ist, werden virtuelle Überraschungsboxen und Geschenkkarten zum Einlösen von GEMS bereitgestellt. Die GEMS, die zum Einlösen einer virtuellen Überraschungsbox oder einer digitalen Geschenkkarte erforderlich sind, sind auf dem Bild der jeweiligen Überraschungsbox bzw. Geschenkkarte sowie in der Artikelbeschreibung im Visa-Destinations-Feed aufgeführt. Alle anderen Angebote und Artikel im Visa-Destinations-Feed, die nicht mit einem GEM-Symbol gekennzeichnet sind, stehen in direktem Zusammenhang mit „Visa Destinations“ und sind nicht Teil dieses Prämienprogramms.


EINGELÖSTE VIRTUELLE ÜBERRASCHUNGSBOXEN ODER DIGITALE GESCHENKKARTEN: Alle mit GEMS eingelösten Artikel werden auf der Website auf der Registerkarte „MEINE ANGEBOTE“ unter den Unterregisterkarten „VERFÜGBAR“ oder „VERWENDET“ aufgeführt.


DIE SICHERHEIT DES PRÄMIENPROGRAMMS LIEGT IN DER ALLEINIGEN VERANTWORTUNG DES JEWEILIGEN TEILNEHMERS. SOLLTE DAS PRÄMIENPROGRAMM-PROFIL DES BENUTZERS KOMPROMITTIERT WERDEN, MUSS DER TEILNEHMER DEN SPONSOR SOFORT SCHRIFTLICH INFORMIEREN, DAMIT DAS PRÄMIENPROGRAMM-PROFIL DEAKTIVIERT WERDEN KANN. DER TEILNEHMER ÜBERNIMMT DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR DIE NUTZUNG, UNBEFUGTE NUTZUNG ODER DEN MISSBRAUCH DES PRÄMIENPROGRAMM-PROFILS, ALS OB EINE SOLCHE NUTZUNG VOM TEILNEHMER SELBST VORGENOMMEN WORDEN WÄRE.


REGISTRIERUNG FÜR DAS PRÄMIENPROGRAMM: Um sich für das Prämienprogramm zu registrieren, muss sich der Teilnehmer bei Visa Destinations anmelden (oder bereits angemeldet sein). 


NEUE VISA-DESTINATIONS-MITGLIEDER: Besuchen Sie https://getsmt.link/kh7t6bzx (die „Registrierungsseite“) und wählen Sie, wenn Sie dazu aufgefordert werden, „MIT E-MAIL FORTFAHREN“ oder „MIT GOOGLE FORTFAHREN“.

E-Mail: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Aktivieren Sie die Kontrollkästchen, um Ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen, den Nutzungsbedingungen von Visa Destinations, den konsolidierten Bedingungen und der Datenschutzerklärung des Sponsors, der Datenschutzerklärung von Visa und, falls gewünscht, zum Erhalt zukünftiger Marketingmitteilungen von Visa zu bestätigen, und klicken Sie dann auf die Schaltfläche „WEITER“. Nach der erfolgreichen Übermittlung Ihrer Informationen erhalten Sie eine E-Mail mit einem Login-Link. Um den Registrierungsvorgang abzuschließen, müssen Sie entweder (a) auf den Link „JETZT ANMELDEN“ in der E-Mail klicken oder (b) die sechsstellige (6) numerische PIN (in der E-Mail enthalten) auf der Website eingeben. (HINWEIS: Wenn Sie nicht auf den Link „JETZT ANMELDEN“ klicken oder die PIN nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums eingeben und den Registrierungsvorgang nicht abschließen, können Sie nicht am Prämienprogramm teilnehmen); ODER


Google: Aktivieren Sie die Kontrollkästchen, um Ihre Zustimmung zu diesen offiziellen Regeln, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Prämienprogramms, den Nutzungsbedingungen von Visa Destinations, den konsolidierten Bedingungen und der Datenschutzerklärung des Sponsors, der Datenschutzerklärung von Visa und, falls gewünscht, zum Erhalt zukünftiger Marketingmitteilungen von Visa zu bestätigen, und klicken Sie dann auf die Schaltfläche „WEITER“. Geben Sie dann Ihre Google-E-Mail-Adresse ein, wählen Sie „FORTFAHREN“, geben Sie Ihr Google-Passwort ein, wählen Sie „WEITER“ und wählen Sie „FORTFAHREN“.  


BESTEHENDE VISA-DESTINATIONS-MITGLIEDER: Wenn Sie ein bestehender Visa-Destinations-Nutzer sind, der bereits auf der Website angemeldet ist, können Sie sich für das Prämienprogramm anmelden, indem Sie die Anmeldeseite aufrufen und die Kontrollkästchen aktivieren, um Ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen, den konsolidierten Bedingungen und der Datenschutzerklärung des Sponsors, der Datenschutzerklärung von Visa und, falls gewünscht, zum Erhalt zukünftiger Marketingmitteilungen von Visa zu bestätigen. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „WEITER“. 


Nach Abschluss eines (1) der oben genannten Schritte hat der Teilnehmer den Registrierungsvorgang abgeschlossen und wird zur Website weitergeleitet, um am Prämienprogramm teilzunehmen.


WICHTIG: ES KÖNNEN NACHRICHTEN- UND DATENGEBÜHREN ANFALLEN, WENN SICH EIN TEILNEHMER FÜR DIESES PRÄMIENPROGRAMM ANMELDET UND ÜBER DIE WEBSITE ODER DIE APP („APP“) AUF SEIN PRÄMIENPROGRAMM-PROFIL ZUGREIFT. NICHT ALLE MOBILFUNKANBIETER BIETEN DIE FÜR DIE TEILNAHME AN DIESEM PRÄMIENPROGRAMM ÜBER DIE WEBSITE UND/ODER DIE APP ERFORDERLICHEN DIENSTLEISTUNGEN AN. TEILNEHMER SOLLTEN SICH ÜBER DIE TARIFE IHRES MOBILFUNKANBIETERS INFORMIEREN. EINE MOBILE TEILNAHME IST FÜR DIE TEILNAHME AN DIESEM PRÄMIENPROGRAMM NICHT ERFORDERLICH.


SO NEHMEN SIE TEIL: Sobald der Teilnehmer die oben genannten Schritte abgeschlossen und sich für das Prämienprogramm registriert hat, kann er/sie am Prämienprogramm teilnehmen und GEMS sammeln, wie nachstehend beschrieben. 

Erhalt von GEMS durch Teilnahme an Gewinnspielen: Teilnehmer können GEMS verdienen, indem sie am „Dream Trip Giveaway“ teilnehmen, das im Visa-Destinations-Feed auf der Website zu finden ist. Nachdem sie auf das Bild „DREAM TRIP GIVEAWAY“ geklickt und die Anweisungen zur Teilnahme am Gewinnspiel befolgt haben, erhalten sie für jede abgeschlossene Aktivität die folgenden GEMS:

  1. Befolgen der Schritte, um die Erstteilnahme zu erhalten (100 GEMS)

  2. Abschluss des Dream Destination Quiz (50 GEMS)

  3. Abschluss des Travel Personality Quiz (50 GEMS)

  4. Erfolgreiche Verifizierung Ihrer VISA-KARTE (1.000 GEMS)

  5. Anklicken des Links, um die Reiseangebote zu entdecken (50 GEMS)

  6. Hinzufügen des Schnellzugriffs auf Angebote zu Ihrem Gerät (25 GEMS)

  7. Einladung von Freunden zur Teilnahme am Gewinnspiel (25 GEMS pro empfohlenem Freund; bis zu maximal 125 GEMS)


Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zusätzliche qualifizierte Gewinnspiele im Visa-Destinations-Feed einzuführen. GEMS werden in jedem Fall nur dann vergeben, wenn der Sponsor feststellt, dass ein bestimmter Teilnehmer in voller Übereinstimmung mit den dazugehörigen Regeln an dem/den qualifizierten Gewinnspiel(en) teilgenommen hat. Dieses Dokument verpflichtet den Sponsor in keiner Weise dazu, zusätzliche qualifizierte Werbegeschenke anzubieten. Sollte er davon absehen, entsteht ihm daraus keinerlei Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Teilnahmebedingungen und den Teilnahmebedingungen eines qualifizierten Gewinnspiels, das im Visa-Destinations-Feed angeboten wird, haben diese Teilnahmebedingungen Vorrang und regeln dieses Prämienprogramm. Die einzige Ausnahme gilt für die Durchführung solcher qualifizierter Gewinnspiele, für die stattdessen die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels Vorrang haben. Der Sponsor behält sich das Recht vor, qualifizierte Werbegeschenke nur einigen – aber nicht allen – Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Der Sponsor gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Anzahl der verfügbaren qualifizierten Werbegeschenke ab und lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Angebot (oder dem Unterlassen des Angebots) von qualifizierten Werbegeschenken ab.

EINLÖSUNG VON GEMS: Alle über das Prämienprogramm erhaltenen GEMs können gegen virtuelle Überraschungsboxen und digitale Geschenkkarten eingelöst werden. Diese sind im Visa-Destinations-Feed auf der Website aufgeführt. Alle anderen im Visa-Destinations-Feed aufgeführten Angebote – einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, für die eine Kreditkarte erforderlich ist – sind Teil von „Visa Destinations“ (einer separaten Aktion) und unterliegen den Nutzungsbedingungen von „Visa Destinations“, die auf der Website zu finden sind.

Jede virtuelle Überraschungsbox enthält ein (1) oder mehrere auf ein bestimmtes Reiseziel zugeschnittene Überraschungsrabattangebote. Im Visa-Destinations-Feed werden zudem digitale Geschenkkarten in verschiedenen Wertstufen angeboten. Die Anzahl der GEMS, die zum Einlösen einer virtuellen Überraschungsbox oder einer digitalen Geschenkkarte erforderlich ist, ist auf dem Bild der jeweiligen Überraschungsbox bzw. Geschenkkarte in der Artikelbeschreibung im Visa-Destinations-Feed angegeben. Nach dem Einlösen ist der Artikel auf der Registerkarte „MEINE ANGEBOTE“ verfügbar. Der Sponsor legt nach eigenem Ermessen fest, welche Artikel im Visa-Destinations-Feed verfügbar sind, wie lange dies der Fall ist, in welcher Menge bzw. Anzahl ein bestimmter Artikel verfügbar ist und wie viele GEMS für das Einlösen eines Artikels erforderlich sind. Einige Artikel können limitierte Auflagen sein und/oder zusätzlichen Einschränkungen unterliegen (z. B. kann die Anzahl der Einlösungen, die ein bestimmter Teilnehmer für diesen Artikel mit GEMS vornehmen darf, unabhängig von seinem GEMS-Guthaben, begrenzt sein). Für die im Visa-Destinations-Feed angebotenen Artikel sind keine Ersatzartikel verfügbar. Der Sponsor lehnt in jedem Fall jegliche Haftung für Abweichungen zwischen einem im Visa-Destinations-Feed dargestellten Artikel und dem tatsächlichen Artikel ab. GEMS verfallen nicht, jedoch kann das Prämienprogramm-Profil eines Teilnehmers aufgrund von Inaktivität, wie nachstehend beschrieben, gelöscht werden. SEIEN SIE BEI DER VERWENDUNG VON GEMS BEDACHT – SOBALD GEMS FÜR ARTIKEL IM VISA-DESTINATIONS-FEED EINGELÖST WURDEN, KÖNNEN SIE NICHT MEHR ERSETZT ODER WIEDERHERGESTELLT WERDEN. Alle mit GEMS eingelösten Artikel werden auf der Website auf der Registerkarte „MEINE ANGEBOTE“ in den Unterregisterkarten „VERFÜGBAR“ oder „VERWENDET“ aufgeführt. 

Sowohl der Sponsor als auch der Verwalter schließen jegliche Haftung für verspätete, verlorengegangene, unvollständige, verzögerte, fehlgeleitete, unzustellbare oder beschädigte GEMS-Einlöseanträge aus. 

GEMS können nicht anderweitig eingelöst oder gegen Bargeld umgetauscht werden. Sie haben keinen Barwert. GEMS bleiben jederzeit Eigentum des Sponsors, sodass der Teilnehmer keine Eigentumsrechte an ihnen hat. GEMS Sie können ausschließlich gegen Artikel im Rahmen des Visa-Destinations-Feed eingelöst werden. GEMS sind KEINE Geschenkkarten. GEMS dürfen ausschließlich über die in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Methoden erworben werden. Insbesondere ist ein direkter Kauf beim Sponsor oder bei einer anderen Person/Organisation nicht möglich. Das Bündeln von GEMS zwischen Personen/Organisationen ist strengstens untersagt. Jede andere Methode, mit der versucht wird, GEMS zu erhalten, sowie jede andere Form der Manipulation oder des Missbrauchs des Prämienprogramms (z. B. der Versuch, sich für mehr als ein Prämienprogramm-Profil zu registrieren oder Produkte zu kaufen und zurückzugeben, um GEMS zu erhalten), ist strengstens untersagt. Tatsächliche oder versuchte unzulässige Handlungen eines Teilnehmers verstoßen gegen diese Teilnahmebedingungen. Wenn der Sponsor den Verdacht hat, dass ein bestimmter Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Prämienprogramm betrügerisch gehandelt oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat, kann er diesen Teilnehmer auffordern, den/die datierten Original-Kaufbeleg(e) und/oder sonstige Unterlagen vorzulegen. Dies gilt je nach Fall und kann den Nachweis der Echtheit des zugrunde liegenden Kaufs des teilnahmeberechtigten Produkts (falls zutreffend) sowie den Nachweis der Durchführung der vorgeschriebenen, nicht kaufbezogenen Aktivität in voller Übereinstimmung mit diesen Teilnahmebedingungen und etwaigen begleitenden Richtlinien umfassen. Der Sponsor ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Der Sponsor kann von einem Teilnehmer zudem jederzeit und aus beliebigen Gründen den Nachweis seiner Identität in zufriedenstellender Form verlangen. Sollte ein Teilnehmer diesem Erfordernis nicht nachkommen oder sollte der Sponsor nach eigenem Ermessen feststellen, dass die vorgelegten Unterlagen keinen ausreichenden Nachweis für die Einhaltung der Teilnahmebedingungen darstellen, kann der Teilnehmer alle GEMS in seinem Prämienprogramm-Profil verlieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die GEMS durch betrügerische Handlungen erworben wurden oder nicht. Der Sponsor behält sich außerdem das Recht vor, alle verfügbaren Rechtsmittel zum Schutz seiner gesetzlichen und/oder billigkeitsrechtlichen Ansprüche einzulegen. Dazu gehört auch die Forderung nach Rückzahlung des Marktwerts von Gegenständen, die durch Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurden. Ebenso kann er mutmaßliche betrügerische Handlungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden, um sie strafrechtlich verfolgen zu lassen. Wenn ein Teilnehmer über einen Zeitraum von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten keine GEMS erhält oder einlöst, wird seine Teilnahme am Prämienprogramm ohne weitere Ankündigung beendet. Sollte das Prämienprogramm vom Sponsor beendet werden, können Teilnehmer bereits erhaltene GEMS weiterhin einlösen, vorbehaltlich der oben genannten Mindest- und Höchstanforderungen für die Einlösung von GEMS für Artikel im Visa-Destinations-Feed. Verfügt ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Prämienprogramms durch den Sponsor über weniger als die für die Einlösung erforderliche Mindestanzahl an GEMS, verfallen diese, ohne dass der Sponsor hierfür nach irgendeinem Rechtsgrund haftet.  

Sobald GEMS gegen Artikel im Visa-Destinations-Feed eingelöst wurden, liegen diese Artikel in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Bei Verlust oder Diebstahl werden sie nicht ersetzt. 

Namen, Logos und/oder Materialien, die mit Artikelbeschreibungen in den virtuellen Überraschungsboxen oder auf Geschenkkarten von Drittanbietern in Verbindung stehen, dienen ausschließlich der Artikelbeschreibung. Diese Verwendung soll keinesfalls eine Förderung dieses Prämienprogramms suggerieren oder implizieren.

BEENDIGUNG DER TEILNAHME AM PRÄMIENPROGRAMM: Sollte der Sponsor nach eigenem Ermessen feststellen, dass die Teilnahme einer Person am Prämienprogramm aufgrund eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen (einschließlich betrügerischer Handlungen oder Manipulationen) beendet werden muss, haftet diese Person ab sofort für den gesamten Betrag der Käufe, die durch Einlösung der für ungültig erklärten GEMS getätigt wurden. Zudem werden alle zuvor erhaltenen, aber noch nicht genutzten GEMS für ungültig erklärt und verfallen. Eine Entschädigung jeglicher Art wird nicht gewährt. Der Sponsor behält sich außerdem das Recht vor, alle verfügbaren Rechtsmittel einzusetzen, um seine gesetzlichen Rechte nach Gesetz und/oder Billigkeitsrecht zu schützen. Dazu gehört auch die Meldung mutmaßlicher betrügerischer Handlungen an die zuständigen Justizbehörden zur strafrechtlichen Verfolgung. 

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN: DEN TEILNEHMERN AM PRÄMIENPROGRAMM WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, EIGENE AUFZEICHNUNGEN ÜBER DEN ERHALT UND DIE EINLÖSUNG VON GEMS ZU FÜHREN. DIE FÜHRUNG SOLCHER AUFZEICHNUNGEN LIEGT IN DER ALLEINIGEN VERANTWORTUNG DES TEILNEHMERS. Es ist möglich, dass der im Prämienprogramm-Profil des Teilnehmers auf der Website angezeigte GEMS-Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht korrekt ist und nicht dem aktuellen Stand entspricht. Der Sponsor lehnt ausdrücklich jegliche Haftung hinsichtlich der Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Der Sponsor behält sich zudem das Recht vor, diese Informationen zu aktualisieren oder zu ändern, sollte er feststellen, dass die ursprünglich dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Informationen aus irgendeinem Grund (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler seitens des Sponsors) unrichtig oder unvollständig sind. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle Kosten, Gebühren und anfallenden Steuern im Zusammenhang mit der Teilnahme am Prämienprogramm, einschließlich des Erhalts und der Einlösung von GEMS. Wenn der Sponsor es versäumt, eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen zu einem beliebigen Zeitpunkt durchzusetzen, bedeutet das nicht, dass er auf diese Bestimmung verzichtet. Weder der Sponsor noch dessen Beauftragte haften für: (i) unvollständige, fehlerhafte oder ungenaue Informationen bzw. Materialien im Zusammenhang mit dem Prämienprogramm, unabhängig davon, ob diese durch Manipulation, Hacking, Gerätefehlfunktionen/-ausfälle oder andere Ursachen verursacht wurden, (ii) Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel, Verzögerungen beim Betrieb oder bei der Übertragung von Materialien im Zusammenhang mit dem Prämienprogramm, Ausfälle der Kommunikationsleitungen, Diebstahl oder Zerstörung sowie unbefugten Zugriff auf oder die Veränderung von GEMS oder anderen Informationen bzw. Materialien im Zusammenhang mit dem Prämienprogramm, (iii) jegliche Probleme oder technische Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle jeglicher Art, einschließlich der Funktionsfähigkeit von Telefonnetzen oder -leitungen, computergestützten Online-Systemen, Servern oder Anbietern, Software oder Programmierung.  Die Nutzung programmierter, automatisierter, robotergestützter oder ähnlicher Mittel zur Teilnahme am Prämienprogramm ist untersagt und kann, wie oben beschrieben, zum Ausschluss vom Prämienprogramm führen.

HAFTUNGSFREISTELLUNG, SCHADENSERSATZ UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Mit Ihrer Teilnahme am Prämienprogramm erklären Sie sich damit einverstanden, den Sponsor, den Verwalter, die am Prämienprogramm beteiligten Unternehmen (Google, Visa und deren jeweilige Muttergesellschaften, verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Geschäftsbereiche, Großhändler, Vertriebspartner, Lieferanten sowie alle an der Konzeption, Entwicklung und/oder Umsetzung des Prämienprogramms beteiligten Unternehmen), deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragte, Vertreter, Aktionäre, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (im Folgenden „Freigestellte“) von jeglichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden und Haftungen jeglicher Art freizustellen, zu verteidigen, zu entlasten und schadlos zu halten, die sich aus der Teilnahme am Prämienprogramm oder aus jeglicher mit dem Prämienprogramm zusammenhängenden Aktivität ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die sichere Verwahrung Ihres Prämienprogramm-Profils, den Erhalt und die Einlösung von GEMS sowie alle durch die Einlösung von GEMS erhaltenen Artikel. DAS PRÄMIENPROGRAMM (EINSCHLIESSLICH DER GEMS, DES PRÄMIENPROGRAMM-PROFILS SOWIE DER IM VISA-DESTINATION-FEED ODER ANDERWEITIG VERFÜGBAREN ARTIKEL) WIRD „WIE GESEHEN“ UND „NACH VERFÜGBARKEIT“ BEREITGESTELLT. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, LEHNEN DER SPONSOR UND DIE VERWALTER HIERMIT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND/ODER GARANTIEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DAS PRÄMIENPROGRAMM (EINSCHLIESSLICH DER GEMS, DES PRÄMIENPROGRAMM-PROFILS SOWIE DER IM VISA-DESTINATION-FEED ODER ANDERWEITIG VERFÜGBAREN ARTIKEL) UNTER JEGLICHER RECHTSGRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR DEN BESTIMMTEN ZWECK, AB. 

OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, GIBT DER SPONSOR KEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DAS PRÄMIENPROGRAMM ODER DIE WEBSITE UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI FUNKTIONIERT, DASS FEHLER BEHOBEN WERDEN ODER DASS DAS PRÄMIENPROGRAMM ODER DIE WEBSITE (ODER MIT IHNEN VERBUNDENE SERVER, ANDERE HARDWARE ODER SOFTWARE) FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND. DER SPONSOR GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER SICHERHEIT IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN. IN EINIGEN BUNDESSTAATEN SIND BESTIMMTE EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE VON GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ZULÄSSIG. DAHER BEABSICHTIGEN DIESE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE NICHT, DIE HAFTUNG ZU BESCHRÄNKEN, DIE NACH DEM RECHT IHRES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN.

HÖHERE GEWALT: Wenn das Prämienprogramm (oder ein Teil davon) aus irgendeinem Grund aufgrund von Computerviren, Bugs, Systemstörungen, Manipulationen, unbefugten Eingriffen, Betrug, technischen Ausfällen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder anderen Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik, Unruhen, behördlichen Vorschriften oder anderen Ursachen, die nach alleiniger Meinung des Sponsors die Verwaltung, Sicherheit, Fairness, Integrität oder ordnungsgemäße Durchführung des Prämienprogramms (oder eines Teils davon) beeinträchtigen oder stören, nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann, behält sich der Sponsor das Recht vor, das Prämienprogramm oder ein Element des Prämienprogramms nach eigenem Ermessen zu stornieren, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen. Der Sponsor kann ohne Einschränkung weiterhin GEMS ausstellen und/oder deren Einlösung über den Visa-Destinations-Feed ermöglichen. Dies gilt jedoch nur bis zum Zeitpunkt einer Kündigung oder Beendigung des Prämienprogramms.  Eine entsprechende Mitteilung wird auf der Website veröffentlicht.

STREITBEILEGUNG (EINSCHLIESSLICH SCHIEDSVEREINBARUNG, VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN UND VERZICHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN) Im Sinne dieses Abschnitts bezieht sich „Sie“ auf den Teilnehmer und „wir“ auf den Sponsor. Bitte lesen Sie diesen Abschnitt sorgfältig durch. Er betrifft Ihre gesetzlichen Rechte. Er sieht vor, dass die meisten Streitigkeiten durch ein individuelles Schiedsverfahren anstelle von Gerichtsverfahren und Sammelklagen beigelegt werden. Ein Schiedsverfahren ist informeller als ein Gerichtsverfahren. Es wird von einem neutralen Schiedsrichter anstelle eines Richters oder einer Jury durchgeführt und die Beweisaufnahme ist eingeschränkter. Die Entscheidung im Schiedsverfahren ist endgültig und bindend und unterliegt nur einer sehr begrenzten gerichtlichen Überprüfung. Dieser Abschnitt enthält zudem einen Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren sowie einen Verzicht auf jegliche Rechte, im Rahmen eines Schiedsverfahrens oder eines Gerichtsverfahrens eine Sammelklage, eine Gruppenklage, eine zusammengefasste Klage, eine Klage im Sinne eines „Private Attorney General“ oder eine repräsentative Klage zu erheben, und zwar im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang.

Bindendes Schiedsverfahren. Diese Bestimmung ist weit auszulegen. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen, Ihrem Zugang zum oder Ihrer Teilnahme am Prämienprogramm oder Ihrer Beziehung zum Veranstalter oder zu einer oder mehreren seiner früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen ergeben, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung, Gesetz, Betrug, falscher Darstellung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen (die „Streitigkeit“), werden im Rahmen eines verbindlichen Einzelschiedsverfahrens beigelegt. Ausgenommen hiervon ist die Möglichkeit für jede Partei, eine Streitigkeit vor ein Gericht für geringfügige Forderungen zu bringen, sofern diese nicht an ein Gericht mit allgemeiner Zuständigkeit verwiesen wird oder dort Berufung eingelegt wird. Streitigkeiten umfassen unter anderem: (a) alle vor dem Inkrafttreten dieser oder früherer Nutzungsbedingungen entstandenen Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit Werbung), (b) alle derzeit Gegenstand eines Sammelklageverfahrens sind, bei dem Sie kein Mitglied einer zugelassenen Sammelklägergruppe sind, und (c) alle nach Beendigung dieser Teilnahmebedingungen entstehenden Streitigkeiten oder Ansprüche. Streitigkeiten umfassen jedoch keine Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche in Bezug auf Patente, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse sowie Ansprüche wegen Piraterie oder der unbefugten Nutzung von geistigem Eigentum. Der Schiedsrichter entscheidet über alle Streitigkeiten mit Ausnahme der folgenden, die einem zuständigen Gericht zur Entscheidung vorbehalten sind: (a) Streitigkeiten, die in diesen Teilnahmebedingungen einem Gericht vorbehalten sind, (b) Streitigkeiten, die sich auf den Umfang, die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit der Schiedsvereinbarung, des Verzichts auf Sammelklagen oder einer der Bestimmungen dieses Abschnitts „Streitbeilegung“ beziehen und (c) Streitigkeiten, die sich auf die Schiedsfähigkeit einer Streitigkeit beziehen. Diese Teilnahmebedingungen und diese Schiedsvereinbarung hindern Sie nicht daran, eine Streitigkeit einer staatlichen Behörde zur Kenntnis zu bringen. Sie und wir erklären uns damit einverstanden, dass diese Teilnahmebedingungen eine Transaktion im zwischenstaatlichen Handel darstellen und dass diese Schiedsvereinbarung gemäß dem Federal Arbitration Act und dem Bundes-Schiedsgerichtsrecht ausgelegt und durchgesetzt wird. 

Obligatorisches Verfahren zur informellen Streitbeilegung. Sie und wir verpflichten uns, etwaige Streitigkeiten zwischen uns auf informellem Wege beizulegen. Die Partei, die die Streitigkeit einleitet, muss der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung über die Streitigkeit zukommen lassen, die folgende Angaben enthält: (a) ausreichende Informationen zur Identifizierung der betreffenden Transaktion und des betreffenden Kontos, (b) Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und (c) eine detaillierte Beschreibung der Art und der Grundlage der Streitigkeit sowie der angestrebten Abhilfe einschließlich einer entsprechenden Berechnung. Die Mitteilung muss von der Partei, die die Streitigkeit einleitet (und gegebenenfalls von deren Rechtsbeistand, falls vorhanden), persönlich unterzeichnet sein. Sollte es zu einer Streitigkeit zwischen uns kommen, müssen Sie diese Mitteilung an unsere Kundendienstabteilung unter My Rewards LLC, 201 Main Street, Suite 102, Carbondale, CO 81623 senden. Sollten wir eine Streitigkeit mit Ihnen haben, senden wir diese Mitteilung an die letzten uns vorliegenden Kontaktdaten von Ihnen. Für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen ab Erhalt einer vollständig ausgefüllten Mitteilung (dieser Zeitraum kann durch Vereinbarung der Parteien verlängert werden) verpflichten Sie sich und wir, in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, um die Streitigkeit auf informellem Wege beizulegen. Die Partei, die die Mitteilung erhält, kann eine telefonische Schlichtungssitzung beantragen, um die Beilegung der Streitigkeit zu unterstützen. Wird eine solche Sitzung beantragt, nehmen Sie und ein Vertreter des Sponsors persönlich daran teil (gegebenenfalls in Begleitung eines Rechtsbeistands, falls Sie vertreten werden). Der Termin für die Sitzung wird zu einem für beide Seiten geeigneten Zeitpunkt vereinbart, der gegebenenfalls außerhalb der 60-Tage-Frist liegen kann. Der Abschluss dieses obligatorischen, informellen Streitbeilegungsverfahrens (das „Verfahren“) ist eine Voraussetzung für die Einleitung eines Schiedsverfahrens. Sollte die Zulässigkeit einer Mitteilung oder die Einhaltung dieses Verfahrens strittig sein, kann diese Frage auf Antrag einer Partei vor einem zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Das Gericht entscheidet dann über die Frage. Ein etwaiges Schiedsverfahren wird in diesem Fall ausgesetzt. Das Gericht ist befugt, die Einleitung und Fortführung eines Schiedsverfahrens sowie die Festsetzung und Einziehung von Schiedsgebühren zu untersagen, um diese Voraussetzung durchzusetzen. Keine Bestimmung dieses Absatzes schränkt das Recht einer Partei ein, im Schiedsverfahren Schadensersatz wegen Nichteinhaltung dieses Verfahrens geltend zu machen. Alle anwendbaren Verjährungsfristen (einschließlich gesetzlicher Verjährungsfristen) werden ab dem Datum des Eingangs einer vollständigen Mitteilung bis zum Abschluss dieses Verfahrens ausgesetzt. Sie oder wir können ein Schiedsverfahren einleiten, wenn die Streitigkeit nicht im Rahmen dieses Verfahrens beigelegt wird. 

Schiedsverfahren. Das Schiedsverfahren zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten wird gemäß den Regeln der American Arbitration Association („AAA“), einschließlich der Verbraucher-Schiedsgerichtsordnung der AAA (soweit anwendbar) („Schiedsgerichtsordnung der AAA“), in der durch diese Schiedsvereinbarung geänderten Fassung durchgeführt. Die Schiedsgerichtsordnung der AAA ist online unter www.adr.org abrufbar. Sie und wir erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Verwaltungsentscheidung der AAA, wonach diese Schiedsvereinbarung mit den „Consumer Due Process Protocols“ im Einklang steht, endgültig ist und dass weder ein Gericht noch ein Schiedsrichter befugt ist, diese Entscheidung zu überprüfen. Sollte die AAA nicht in der Lage oder nicht bereit sein, das Schiedsverfahren gemäß dieser Schiedsvereinbarung durchzuführen, so vereinbaren die Parteien einen Schiedsverwalter, der diese Aufgabe übernimmt. Können sich die Parteien nicht einigen, beantragen sie bei dem zuständigen Gericht die Bestellung eines Schiedsverwalters.

Einem Antrag auf ein Schiedsverfahren muss eine Bescheinigung über die Einhaltung des Verfahrens beiliegen. Der Antrag muss von der antragstellenden Partei (sowie, falls vertreten, von deren Rechtsbeistand) eigenhändig unterzeichnet sein. Mit der Einreichung des Antrags erklären die Partei und der Rechtsbeistand, dass sie die Anforderungen der Federal Rule of Civil Procedure 11(b) wie vor Gericht einhalten. Der Schiedsrichter ist befugt, gegen vertretene Parteien und deren Rechtsbeistände alle gemäß Federal Rule of Civil Procedure 11 zulässigen Sanktionen zu verhängen. Die Parteien können wählen, ob das Schiedsverfahren per Telefon, Videokonferenz, in einer persönlichen Anhörung oder durch schriftliche Schriftsätze durchgeführt wird. Ausgenommen hiervon sind Streitigkeiten, bei denen ein Streitwert von 25.000 USD oder mehr geltend gemacht wird oder bei denen ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. In diesen Fällen muss eine persönliche Anhörung oder eine Anhörung per Videokonferenz stattfinden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Sowohl Sie als auch wir behalten uns das Recht vor, in jeder Angelegenheit eine Anhörung beim Schiedsrichter zu beantragen. Sie und ein Vertreter des Sponsors müssen bei jeder Anhörung persönlich erscheinen (gegebenenfalls in Begleitung eines Rechtsbeistands, falls Sie vertreten werden). Jede persönliche Anhörung findet in dem Landkreis oder der Gemeinde statt, in der bzw. dem Sie Ihren Wohnsitz haben, oder an einem anderen, einvernehmlich vereinbarten Ort. Ein Schiedsrichter kann jeden Rechtsbehelf zusprechen, der vor einem Gericht verfügbar wäre, einschließlich Unterlassungs- oder Feststellungsansprüchen. Dies gilt jedoch ausschließlich zugunsten der einzelnen Partei, die den Rechtsbehelf beantragt hat, und nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um den durch den individuellen Anspruch dieser Partei gerechtfertigten Rechtsbehelf zu gewähren. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, vereinbaren Sie und wir, dass jede Partei Ansprüche gegen die andere Partei nur in ihrer eigenen individuellen Eigenschaft geltend machen darf und nicht als Kläger oder Mitglied einer Sammelklage, eines Gruppenverfahrens, eines konsolidierten Verfahrens, eines Verfahrens im Sinne eines „Private Attorney General“ oder eines repräsentativen Verfahrens. Sofern Sie und wir nichts anderes vereinbaren, darf ein Schiedsrichter die Ansprüche mehrerer Personen nicht zusammenfassen und auch nicht den Vorsitz bei einer Sammelklage, einem Gruppenverfahren, einem konsolidierten Verfahren, einem Verfahren im Sinne eines „Private Attorney General“ oder einem repräsentativen Verfahren führen. Ein Schiedsrichter muss diese Teilnahmebedingungen ebenso befolgen und durchsetzen wie ein Gericht. Sollte sich nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel herausstellen, dass eines dieser Verbote hinsichtlich nicht individueller Unterlassungs- oder Feststellungsklagen sowie Sammelklagen, Gruppenverfahren, konsolidierten Verfahren, Verfahren im Sinne eines „Private Attorney General“ oder repräsentativen Verfahren in Bezug auf einen bestimmten Anspruch oder einen bestimmten Rechtsbehelf (wie beispielsweise einen Antrag auf eine öffentliche Unterlassungsklage) nicht durchsetzbar sein sollte, wird über einen solchen Anspruch oder Rechtsbehelfsantrag von einem zuständigen Gericht entschieden, nachdem alle anderen Ansprüche und Rechtsbehelfsanträge im Schiedsverfahren geklärt wurden. Der Schiedsrichter hat eine begründete schriftliche Entscheidung zu erlassen, die ausreicht, um wesentliche Feststellungen und Schlussfolgerungen zu erläutern.

Nach Erlass eines Schiedsspruchs wendet der Schiedsrichter die Bestimmungen zur Kostenübernahme gemäß Federal Rule of Civil Procedure 68 an. Ein Urteil über einen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht erlassen werden. Ein bereits vollstreckter Schiedsspruch darf jedoch nicht als Grundlage für die Urteilsverkündung herangezogen werden. Ein Schiedsspruch hat keine ausschließende Wirkung in einem anderen Schiedsverfahren oder Verfahren, in dem Sie keine benannte Partei sind. 

Kosten des Schiedsverfahrens. Die Zahlung der Schiedsgebühren erfolgt gemäß der Schiedsgerichtsordnung der AAA und der Gebührenordnung. Wir sind uns einig, dass wir ein gemeinsames Interesse daran haben, die mit dem Schiedsverfahren verbundenen Kosten zu senken und dessen Effizienz zu steigern. Daher können Sie oder wir uns an die AAA wenden, um die Schiedsgebühren zu erörtern. Wir vereinbaren außerdem, dass die Parteien (sowie die Rechtsbeistände, sofern vorhanden) in gutem Glauben zusammenarbeiten werden, um sicherzustellen, dass das Schiedsverfahren für alle Parteien kosteneffizient bleibt. 

Zusätzliche Verfahrensvorschriften für Mehrfachverfahren. Sie und wir vereinbaren, dass diese zusätzlichen Verfahrensvorschriften für Mehrfachverfahren (zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen dieser Schiedsvereinbarung) gelten, wenn Sie sich für die Teilnahme an einem Mehrfachverfahren entscheiden. Werden fünfundzwanzig (25) oder mehr ähnliche Streitigkeiten (einschließlich Ihrer) von demselben oder einem koordinierten Rechtsbeistand gegen den Sponsor geltend gemacht oder anderweitig koordiniert („Mehrfachverfahren“), kann sich die Beilegung Ihrer Streitigkeit verzögern und sie muss letztendlich vor Gericht verhandelt werden. Die Parteien vereinbaren, dass sich ihre Rechtsbeistände im Rahmen dieser Verfahren in gutem Glauben treffen und beraten, um die Streitigkeiten beizulegen, die Verfahren zu straffen, den Informationsaustausch zu regeln, die Anzahl der zu entscheidenden Streitigkeiten anzupassen und die Ressourcen der Parteien sowie der AAA zu schonen.

Sollte Ihr Anspruch Teil eines Mehrfachverfahrens sein, werden alle geltenden Verjährungsfristen (einschließlich gesetzlicher Verjährungsfristen) für Ihre Streitigkeit ab dem Zeitpunkt, zu dem diese erstmals bei der AAA eingereicht wird, ausgesetzt. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Streitigkeit für die Weiterführung im Rahmen eines stufenweisen Verfahrens ausgewählt wird oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie beigelegt, zurückgezogen oder auf andere Weise beigelegt wird bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie gemäß dieser Bestimmung aus dem Schiedsverfahren ausgeschlossen wird.

ERSTE STUFE: Wenn mindestens einhundert (100) Streitigkeiten als Teil der Einreichung eines Mehrfachverfahrens eingereicht werden, wählen die Rechtsbeistände der Kläger und die Rechtsbeistände des Sponsors jeweils fünfzig (50) Streitigkeiten aus, die als Fälle in individuellen Schiedsverfahren als Teil dieses ersten stufenweisen Prozesses eingereicht und bearbeitet werden sollen. Die Anzahl der Streitigkeiten, die für die Behandlung in der ersten Stufe ausgewählt werden, kann durch Vereinbarung der Rechtsbeistände der Parteien erhöht werden. Liegen weniger als einhundert (100) Streitigkeiten vor, werden alle in der ersten Stufe einzeln verhandelt. Jede der einhundert (100) (oder weniger) Streitigkeiten wird einem anderen Schiedsrichter zugewiesen und einzeln verhandelt. Wird eine Streitigkeit vor Erlass eines Schiedsspruchs zurückgezogen, wird ein anderer Anspruch ausgewählt, der im Rahmen der ersten Stufe verhandelt wird. Die übrigen Streitigkeiten werden nicht im Schiedsverfahren eingereicht und gelten auch nicht als eingereicht. Im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen werden keine Schiedsgebühren festgesetzt oder erhoben. Nach dieser ersten Verfahrensrunde nehmen die Rechtsbeistände der Parteien an einer umfassenden Mediationssitzung mit einem pensionierten Richter eines Bundes- oder Landesgerichts teil. Dieser wird gemeinsam von den Rechtsbeiständen ausgewählt, um die verbleibenden Streitigkeiten (wie sich aus den Entscheidungen der Fälle in der ersten Stufe ergibt) beizulegen. Die Kosten des Mediators trägt der Sponsor.

ZWEITE STUFE: Wenn die verbleibenden Streitigkeiten am Ende der ersten Stufe nicht beigelegt wurden, wählen die Rechtsbeistände der Kläger und die Rechtsbeistände von Starbucks jeweils einhundert (100) Streitigkeiten aus, die im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens als Einzelfälle in Einzelschiedsverfahren eingereicht und weiterverfolgt werden sollen. Die Anzahl der Streitigkeiten, die für die Behandlung im Rahmen dieses zweistufigen Verfahrens ausgewählt werden, kann durch Vereinbarung der Rechtsbeistände erhöht werden. Liegen weniger als zweihundert (200) Streitigkeiten vor, werden alle in der zweiten Stufe einzeln verhandelt. Einem einzelnen Schiedsrichter dürfen nicht mehr als fünf Streitigkeiten zur individuellen Bearbeitung zugewiesen werden. Wird eine Streitigkeit vor Erlass eines Schiedsspruchs zurückgezogen, ist ein anderer Anspruch auszuwählen, der im Rahmen der zweiten Stufe weiterverfolgt wird. Die übrigen Streitigkeiten werden nicht im Schiedsverfahren eingereicht und gelten auch nicht als eingereicht. Im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen werden keine Schiedsgebühren festgesetzt oder erhoben. Nach dieser zweiten Runde des stufenweisen Verfahrens nehmen die Parteien an einer umfassenden Mediationssitzung zu allen verbleibenden Streitigkeiten teil. Diese wird von einem pensionierten Bundes- oder Landesrichter geleitet, der gemeinsam von den Rechtsbeiständen ausgewählt wird. Ziel ist es, die verbleibenden Streitigkeiten (unter Berücksichtigung der Entscheidungen in der ersten und zweiten Stufe) beizulegen. Die Kosten für den Mediator trägt der Sponsor.

Nach Abschluss der in der zweiten Stufe vorgesehenen Mediation werden alle (gegebenenfalls) verbleibenden Streitigkeiten, die nicht beigelegt oder zurückgezogen wurden, aus dem Schiedsverfahren ausgenommen, können aber gemäß den übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen vor einem zuständigen Gericht verhandelt werden. Ungeachtet dessen können die Rechtsbeistände der Parteien einvernehmlich schriftlich vereinbaren, die Entscheidung über einige oder alle verbleibenden Streitigkeiten in Einzelschiedsverfahren gemäß dem in der zweiten Stufe festgelegten Verfahren fortzusetzen. Dabei werden die Streitigkeiten nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und die Mediation ist auf Vereinbarung der Rechtsbeistände hin optional. Alternativ kann ein anderes einvernehmlich vereinbartes Verfahren gewählt werden. Ein zuständiges Gericht ist befugt, die „Zusätzlichen Verfahrensvorschriften für Mehrfachverfahren“ durchzusetzen, einschließlich der Befugnis, die Einreichung oder Durchführung von Schiedsverfahren sowie die Festsetzung oder Einziehung von Schiedsgebühren zu untersagen.

Die Bestimmung über die zusätzlichen Verfahrensvorschriften für Mehrfachverfahren und jede ihrer Anforderungen sind wesentliche Bestandteile dieser Schiedsvereinbarung. Wenn ein zuständiges Gericht nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel entscheidet, dass die zusätzlichen Verfahrensvorschriften für Mehrfachverfahren auf Ihre Streitigkeit anwendbar, aber nicht durchsetzbar sind, wird Ihre Streitigkeit nicht in einem Schiedsverfahren, sondern nur vor einem zuständigen Gericht verhandelt. Dies erfolgt dann gemäß den übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen. 

Zukünftige Änderungen der Schiedsvereinbarung. Wenn wir diese Schiedsvereinbarung in Zukunft ändern (mit Ausnahme einer Änderung unserer Kontaktinformationen), können Sie eine solche Änderung ablehnen, indem Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Änderung Ihre persönlich unterzeichnete schriftliche Mitteilung an die folgende Adresse senden: My Rewards LLC mit Hauptgeschäftssitz in 201 Main Street, Suite 102, Carbondale, CO 81623. Eine solche schriftliche Mitteilung stellt keinen vollständigen Verzicht auf ein Schiedsverfahren dar. Mit der Ablehnung zukünftiger Änderungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Sponsor in Übereinstimmung mit dieser Version der Schiedsvereinbarung geschlichtet werden. 

Verzicht auf Sammelklagen und auf Schwurgerichtsverfahren Sie und wir vereinbaren jeweils, dass jedes Verfahren, ob im Schieds- oder Gerichtsverfahren, nur auf individueller Basis und nicht im Rahmen einer Sammelklage, eines Gruppenverfahrens, eines konsolidierten Verfahrens, eines Verfahrens im Sinne eines „Private Attorney General“ oder eines repräsentativen Verfahrens durchgeführt wird. Sie und wir verpflichten uns, im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang auf jegliches Recht zu verzichten, eine solche Klage im Rahmen eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens zu erheben oder daran teilzunehmen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen behalten die Parteien das Recht, sich an einem gruppenweiten Vergleich zu beteiligen.

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, verzichten Sie und wir auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren.